▶ Die Klassenelternvertreter:
Für jede Klasse bzw. Schulstufe (z.B. Gymnasiale Oberstufe) werden spätestens 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn 2 Elternvertreter und deren Ersatzvertreter gewählt.
Dabei haben die Eltern bzw. allein anwesende Elternteile für jedes ihrer Kinder aus der Klasse 2 Stimmen.
Die Aufgaben der Klassenelternvertreter sind:
- Die Beziehungen und die Kommunikation der Eltern und der unterrichtenden Lehrer einer Klasse miteinander und untereinander zu pflegen.
- Bei Problemen und in Streitfragen untereinander entsprechend zu vermitteln.
- Die Eltern der Klasse über aktuelle Fragen der Schule zu informieren.
- Fragen, Anregungen und Kritik seitens der Eltern mit dem unterrichtenden Lehrer zu erörtern.
- Sie sind Mitglieder der Klassenkonferenz.
- Sie unterstützen die Schule beim "Bildungs- und Erziehungsauftrag".
- Sie können die mind. 2x im Jahr stattfindenden Elternabende leiten.
- Sie sind zur Wahl zum Elternrat stimmberechtigt.
Besonderheiten für Schüler:
Ab der 5. Klasse sind die Klassensprecher ebenfalls Mitglied der Klassenkonferenz.
Die Klassensprecher können, sofern sie dem Schülerrat (oder auch Schulsprecherteam) angehören, an den Elternabenden teilnehmen.
▶ Der Elternrat:
Der Elternrat ist das schulintern höchste Eltern-Gremium und wird spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn gewählt.
In den Elternrat kann jedes Elternteil gewählt werden, dessen Kind an der Schule unterrichtet wird, stimmberechtigt sind dagegen nur die Klassenelternvertreter!
Er besteht je nach Größe der Schule aus mind. 9 Mitgliedern, jedes Jahr wird ein Drittel der Mitglieder für drei Jahre gewählt.
Die Aufgaben des Elternrates sind:
- Er informiert die Eltern und/oder die Klassenelternvertreter über aktuelle Angelegenheiten und vor wichtigen Entscheidungen in der Schule.
- Er kann Versammlungen der Eltern einberufen.
- Er unterstützt zusammen mit dem Schülerrat die Schulleitung und die Lehrer der Schule beim "Bildungs- und Erziehungsauftrag".
- Er vertritt in der Öffentlichkeit die Belange der Schule bzw. deren Eltern.
- Er kann offiziell Stellungnahmen zu wichtigen Entscheidungen nehmen.
- Er entsendet je nach Größe der Schule mind. einen Vertreter in den Kreiselternrat.
- Er entsendet je nach Anzahl von Schülern mind. 3 Mitglieder in die Schulkonferenz.
▶ Der Schulverein:
In fast jeder Schule ist ein Förderverein organisiert.
Im Schulverein können alle Eltern und Lehrer der jeweiligen Schule Fördermitglieder sein.
Als Elternteil können Sie darüber hinaus auch in ein Amt gewählt werden, z.Bsp.
- Vereinsvorsitzende oder -vorsitzender
- Beisitzerin oder Beisitzer im Vorstand
- Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer
Der Schulverein sorgt für eine Verbesserung des Schullebens (z. B. Spielgeräte für die Pause, besondere Materialien für den Unterricht) oder übernimmt auf Antrag auch die Kosten oder Zuschüsse für besondere Anlässe (Basare oder Klassenfahrten & Ausflüge usw.).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt meist 10,00 – 15,00 Euro pro Schuljahr und muss bei Geschwisterkindern i.d.R. nicht mehrfach bezahlt werden.
Die genaueren Möglichkeiten und Bedingungen werden in der jeweiligen Vereinssatzung geregelt.
▶ zweckbezogene Mitwirkung:
...auch als nicht gewähltes Elternteil können Sie bei verschiedenen Aktivitäten in der Klasse oder der Schule ihres Kindes mitwirken und unterstützen, z.Bsp.:
- in der Mathematik- oder Deutschwerkstatt (o.a.)
- Bundesjugendspiele bzw. Grundschul-Olympiade
- Fahrradprüfung
- auf Klassenreisen und –ausflügen
- bei Projektwochen
- als Schulschwimmbegleitung
- in der Milchbude / Cafeteria / Mensa
- im Lotsendienst
- Ausschüsse (z.Bsp. Bauausschuss, Umweltgruppe, Festausschuss, ...)
- usw.