Der Kreiselternrat 22 ist ein Gremium, das der elterlichen Mitbestimmung an der Schule dient und begründet sich in § 75 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997.

Die Aufgaben des Kreiselternrates (KER) bestehen hauptsächlich darin, den Kontakt zwischen den Elternräten unserer Mitgliedsschulen und der Elternkammer Hamburg (EKH) sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu pflegen, die Mitgliedsschulen in Ihren Aufgaben zu unterstützen, besondere Vorkommnisse zu diskutieren und dazu Stellung zu nehmen, sowie schulpolitische Ereignisse zu erörtern.

StadtteilkarteDer Schulkreis 22 erstreckt sich westlich über ungefähr 2/3 des Bezirk HH-Altonas. Die Abgrenzung verläuft am Elbe-Einkaufs-Zentrum die Heinrich-Plett-Straße / Flurstraße entlang und weiter über den Rugenbarg / Elbgaustraße mit einem Schlenker durch den Hamburger Volkspark bis zur S-Bahnlinie S3/S21. 

Im Norden und Westen entspricht die Schulkreisgrenze der Landesgrenze und im Süden bildet die Elbe eine natürliche Grenze des Schulkreises.

In unserem Schulkreis befinden sich insgesamt 26 staatliche allgemein bildende Schulen (Grund- und Stadtteilschulen, Gymnasien sowie Förderschulen), sowie sechs Privatschulen

Der Kreiselternrat besteht aus Vertretern der Elternräte der im Schulkreis liegenden Mitgliedsschulen sowie schulbezogene Organisationen und stellt zusätzlich 2 Mitglieder für die Elternkammer Hamburg. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich und finden i.d.R. immer in Anwesenheit von einer Vertreterin oder einem Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung statt.

Eine genauere Vorstellung von uns, können Sie hier downloaden:

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