Die Mitarbeit von Eltern und Erziehungsberechtigten ist in vielen Formen möglich und auch wichtig.
Zusammen mit den Lehrern können Eltern den Unterricht gestalten, Ausflüge und Reisen organisieren, Projekte planen und durchführen sowie Feste und Feiern veranstalten.
Oftmals werden diese Aufgaben von gewählten Vertretern in der Elternschaft übernommen, z.B. den "Klassenelternvertretern" oder von Mitgliedern im "Elternrat".
Aber auch als nicht gewähltes Mitglied eines Gremiums können Sie entsprechend aktiv werden.
Welche Erfahrungen haben Sie mit oder bei einem Elterngremium gemacht?
Schreiben Sie uns ihren Erfahrungsbericht... - Wir stellen ihn dann hier online.
Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Überblick:
... in der Schule:
... überregional:
* Für die Schüler gelten ähnliche Gremien, auf dessen Vorstellung wir
aufgrund der Vergleichbarkeit hier verzichten !
Alle Mitglieder eines Gremiums sind nach dem Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
zur Verschwiegenheit verpflichtet.