1) wird aus der Mitte der Vertretung der ERe (KER-Mitglieder) der in unserem Kreisgebiet liegenden staatlichen Schulen gewählt.
2) wird von den Vertretern der ERe (KER-Mitglieder) aus der Mitte der ER-Mitglieder der in unserem Kreisgebiet liegenden staatlichen Schulen gewählt.
3) gem. § 5, Abs. 1 unserer Geschäftsordnung.