▶ Der Kreiselternrat:
Der Kreiselternrat besteht aus Vertretern von Elternräten aus den Schulen in einem bestimmten Bezirk.
In Hamburg sind 15 regionale und zwei landesweite schulformbezogene Kreiselternräte tätig.
Ihm gehören auch Vertreter aus der Schulbehörde und anderen schulinternen regional übergreifenden Institutionen wie z.B. einer von 13 multiprofessionellen Regionale Beratungs- und Bildungszentren an.
Er hat die Aufgabe:
▶ Die Elternkammer:
Die Elternkammer Hamburg ist das oberste Gremium der elterlichen Mitbestimmung auf Landesebene und besteht aus je zwei Vertretern der insgesamt 15 regionalen Kreiselternräte in Hamburg und je vier Vertretern der zwei landesweiten schulformbezogenen Kreiselternräte.
Die Arbeit, die hier geleistet wird, wird in folgenden Fachausschüssen erledigt:
Jedes Kammermitglied berichtet in seinem Kreiselternrat über die Arbeit in der Elternkammer und bringt dessen Informationen und Ideen in die Kammer ein.
In die Elternkammer kann jedes Elternratsmitglied gewählt werden.
Die Wahlen finden in den Kreiselternräten für die Dauer von drei Jahren statt.
▶ Der Bundeselternrat:
Der Bundeselternrat besteht aus Vertretern der 16 Landeselternvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er arbeitet überparteilich, überkonfessionell und unterstützt die Elternvertreter der Länder dabei, ihre schulischen Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.
Wegen seiner länderübergreifenden Aufgaben versteht sich der Bundeselternrat als Pendant zur Kultusministerkonferenz und zum Bundesbildungsministerium.
In engem Kontakt zu Behörden, Institutionen und Verbänden fördert er die Erziehung und Bildung in der Schule und achtet in Übereinstimmung mit Artikel 6 des Grundgesetzes darauf, dass die Rechte der Eltern bei schulischen Entscheidungen gewahrt werden.